X-No-archive: Yes
Post by OttoDas wäre aber eine extrem seltene Ausnahme.
Muß es ja auch sein, weil es sonst nicht in dein Weltbild paßt.
Anbei noch 1420 weitere extrem seltene Ausnahmen:
http://www.zfn.de/Default.aspx?g=d296efec-de5a-4dd5-8d9e-8a9e4f1db3ee
"Deshalb ist der 40-Jährige nun vom Landgericht Traunstein zu zwei
Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Zuvor hatte der
Angeklagte das ihm vorgeworfene "unerlaubte Ausüben der Heilkunde" in
Tateinheit mit 1420 Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung und
gewerbsmäßigen Betrug in 869 Fällen gestanden."
... und noch eine weitere extrem seltene Ausnahme:
http://www.pilhar.com/News/Presse/2006/20060104_KoelnerStadtanzeiger_Ermittlung.htm
"Die Kleine, die unter bösartigem Knochenkrebs leidet, brauche keine
Chemotherapie oder eine Operation. Und überhaupt: Die Mittel der
Schulmedizin seien überflüssig. Diesen abstrusen Rat soll ein Kölner
Heilpraktiker den Eltern eines schwer krebskranken Kindes gegeben
haben, die ihn um Hilfe gebeten hatten. Damit die Eltern die
Chemotherapie ohne lästige Nachfragen anderer Mediziner vermeiden
könnten, habe der Heilpraktiker einen befreundeten Radiologen
angerufen. Ob der denn nicht neue Röntgenbilder machen und dann eine
falsche Diagnose stellen könne? Statt Knochenkrebs etwas Harmloses wie
Arthrose oder so?"
... und noch eine der extrem seltenen Ausnahmen:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/11/24/212a0405.asp
"NÜRNBERG (dpa). Wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher
Körperverletzung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen
Heilpraktiker zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das
Gericht sah es als erwiesen an, daß er mit Hygiene-Mißständen in
seiner Praxis den Tod einer Patientin zu verantworten hat."
... und eine weitere extrem seltene Ausnahme:
http://www4.justiz.bayern.de/olgn/presse/sitzung/termine_straf_alt_2005_11.htm
"Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Körperverletzung
mit Todesfolge rechtlich zusammentreffend mit versuchtem Totschlag
durch Unterlassen in Tatmehrheit mit versuchter Vergewaltigung
Angeklagte S.: 62 Jahre
Tatort: Nürnberg
Tatzeitpunkt: 5. und 25.11.2003 sowie Feb./März 1987
Tatvorwurf: U.a. soll der Angeklagte als Heilpraktiker am 5.11.03 bei
einem Patienten eine unsachgerechte Eigenblutbehandlung, die zu einem
lebensbedrohlichen Gesundheitszustand führte, durchgeführt haben.
Obwohl bereits in der Vergangenheit schon mehrfach vergleichbare
Komplikationen aufgetreten waren, soll S. den Geschädigten nicht
versorgt haben. Ohne die notärztliche Versorgung (von
Familienangehörigen alarmiert) wäre der Patient verstorben.
Am 25.11.2003 soll der Angeklagte an einer Patientin, wieder
sorgfaltswidrig, eine Eigenblutbehandlung durchgeführt haben in deren
Verlauf es zu einer Luftembolie kam. In diesem Fall soll S. bewusst
keine sachgerechte, ärztliche Versorgung der Geschädigten zur
Durchführung von Rettungsmaßnahmen veranlasst und billigend den Tod
der Frau in Kauf genommen haben."
Winfried Büchsenschütz