Jana Heinze
2003-10-03 19:34:57 UTC
Aloe vera, auch Wüstenlilie genannt, wird seit langem als Zusatz in
Kosmetik sowie als Abführmittel verwendet. Derzeit werden
Aloe-vera-Säfte und -Gele mit den unglaublichsten Wirkungsaussagen
angeboten.
Die Palette der genannten Gesundheitsleistungen reicht (bei
regelmäßiger Einnahme) von A wie Akne, Aids und Asthma über
Chemotherapieschäden, Depressionen, Migräne oder Neurodermitis bis hin
zu Schuppenflechte, Sonnenbrand und Zellulite. Allerdings findet man
diese Wirkungsbeschreibungen nicht auf den Verpackungen, sondern hört
davon nur durch Mundpropaganda, in nachmittäglichen Talkshows oder
liest davon auf "selbstgestrickten" Handzetteln selbstständiger
"Aloe-vera-Berater" oder in entsprechenden Internetforen.
Das Produkt
Aloe vera Saft oder Gel wird aus der Pflanze "Aloe vera barbadensis
miller" hergestellt. Die Pflanze wird in großen Plantagen z. B. in
Spanien, auf den Kanaren, in Mexiko, Südamerika, Australien und in den
südlichen USA angebaut. Bei der Herstellung wird das Blattmark
(innerste Schicht, Parenchym) aus den langen dickfleischigen Blättern
herausgeschält. Da das Gel sehr sauerstoffempfindlich ist, muss es
innerhalb kürzester Zeit (ca. 4 Stunden) weiterverarbeitet (gepresst)
werden. Die gewonnene Flüssigkeit wird dann stabilisiert. Das
geschieht meist mit Hilfe von Vitamin C (Ascorbinsäure) sowie
Zitronensäure. Einige Produkte enthalten außerdem den künstlich
hergestellten Konservierungsstoff Natrium-Benzoat (Benzoesäure, E 211)
oder Kaliumsorbat (E 202). Beide können bei empfindlichen Personen
allergieauslösend sein. Weitere Zutaten sind je nach Produkt Xanthan,
ein Verdickungsmittel (E 415), und Tocopherol (Vitamin E). Vitamin C
und Zitronensäure.
Der Zusatz von Konservierungsstoffen ist in Fruchtsäften und
Gemüsesäften nicht erlaubt. Da es sich aber beim Aloe-vera-"Saft"
nicht um einen Saft gemäß Fruchtsaft-Verordnung bzw. der Leitsätze für
Gemüsesaft und Gemüsetrunk, sondern um ein Pflanzen-Blattextrakt
handelt, ist es ein "Lebensmittel eigener Art". Deshalb dürfen die
genannten Konservierungsstoffe (bis zu 2000 mg/l) zugesetzt werden
Eine Untersuchung der Euopäischen Kommission zur Bestrahlung von
Lebensmitteln ergab, dass 42 % der Aloe vera-Nahrungsergänzungen
bestrahlt (in der EU unzulässig) und nicht gekennzeichnet worden sind.
Eine gewisse Sicherheit bieten hier Bio-Produkte, die keinesfalls
bestrahlt werden und auch keinerlei genetisch veränderte Zutaten
enthalten dürfen. Durch das Fehlen von Mineraldünger könnte bei
Bio-Produkten ein höherer Gehalt an wertvollen Inhaltsstoffen
vorliegen.
Einige Produkte tragen das Siegel des International Aloe Science
Council. Diese Organisation legt Qualitätskriterien für die Produkte
fest, zertifiziert sie, bemüht sich um eine seriöse(re) Aufklärung zur
Wirkungsweise und unterstützt wissenschaftliche Studien.
Wirkung
Keiner der von der Verbraucherzentrale angeschriebenen Hersteller
konnte/wollte eine seriöse wissenschaftliche Studie/Untersuchung zu
einem positiven Einfluss auf die genannten Erkrankungen vorlegen.
Das arznei-telegramm hat lediglich fünf randomisierte kontrollierte
Studien zu Aloe vera gefunden, alle ohne positive Ergebnisse. Danach
gilt lediglich die Einnahme von Aloe-vera-Extrakt (mit Anthrachinonen,
z. B. (Barb)Aloin, Aloinoside) als Abführmittel (Laxans) als
begründbar, wird aber wegen des krebserregenden (kanzerogenen) und
erbgutschädigenden (genotoxischen) Potentials der Antrachinone
abgelehnt und vom BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE
(BfArM) deswegen seit 01.11.1996 auf eine maximal zweiwöchige
Verwendung beschränkt.
Als Hauptwirkstoffe in Aloe vera werden vor allem Glykosaminoglykane
(Acemannan), Anthrachinone (dürfen im Gel nicht enthalten sein),
Salicylsäure, Saponine, Enzyme, Aminosäuren, Vitamine und
Mineralstoffe genannt. Medizin-Aloe wird vor allem wegen seiner
Feuchtigkeit spendenden sowie der antibakteriellen und
entzündungshemmenden Wirkung, gerne in Kosmetik verwendet.
An Nebenwirkungen sind Magen-/Darmbeschwerden beschrieben. Ggf. kann
es durch eine laxierende Wirkung bei chronischer Einnahme zu
Elektrolytverlusten sowie einer Melanosis coli (Pigmentablagerungen in
der Dickdarmschleimhaut) kommen. Auch wurden allergische Reaktionen
beobachtet.
Vertrieb
Angeboten werden Säfte und Gele sowohl in Reformhäusern und Apotheken
als auch in Supermärkten, am häufigsten ist jedoch der Direktvertrieb
über selbstständige Berater (ähnlich Herbalife) oder via Internet.
Die Preise sind sehr unterschiedlich, von 20 Euro bis 62 Euro pro 1000
ml, teilweise kommen noch ca. fünf Euro für Porto und Verpackung
hinzu. Die Preisunterschiede ergeben sich teilweise durch die
unterschiedlichen Qualitätsanforderungen.
Im Direktvertrieb liegen die Gewinne für die Vertreiber
(Handelsspanne) bei 30 bis über 40 %.
Werbung
Für die Produkte wird hauptsächlich durch Mundpropaganda mit großen
Heilwirkungen geworben. Durch Talk-Shows, "Ratgeber-Bücher" und
Verkaufsberater haben die Produkte inzwischen per se ein
(ungerechtfertigtes) Gesundheitsimage, so dass weitere Werbung auf
offiziellen, der Lebensmittelüberwachung zugänglichen
Produktverpackungen und Anzeigen außer im Internet nur selten
stattfindet.
Eine krankheitsbezogene Werbung (also Aussagen, die sich auf die
Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen) ist
verboten. Außerdem darf für Lebensmittel, und dazu gehören auch
Nahrungsergänzungsmittel, nicht mit irreführenden Angaben,
Darstellungen oder Aussagen geworben werden. Dazu zählt
beispielsweise, wenn "Lebensmitteln Wirkungen beigelegt werden, die
ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die
wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind." D. h. alle
Aussagen müssen wissenschaftlich belegbar sein!
Auf den Umverpackungen finden sich daher eher in der Wirkungsweise
schwer fassbare Hinweise, z. B.
- "Hilft die natürliche Selbstreinigung des Körpers zu fördern."
- "Durch effektvolles Zusammenspiel von Mineralstoffen, Vitaminen und
vielen, vielen weiteren Inhaltsstoffen entsteht ein Produkt von
geballter Kraft für Körper und Seele."
Weiterhin gilt:
Auch selbstständige Aloe-vera-Berater müssen sich bei der Ausübung
ihrer Tätigkeit an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Wer Lebensmittel mit heilenden oder vorbeugenden Aussagen in den
Verkehr bringt, erklärt diese laut Europäischer
Arzneimittel-Richtlinie 65/65/EWG automatisch zu Arzneimitteln und ist
dann für das illegale In-Verkehr-bringen von Arzneimitteln zur
Rechenschaft zu ziehen.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ106517899931395170/doc6696A.html
Kosmetik sowie als Abführmittel verwendet. Derzeit werden
Aloe-vera-Säfte und -Gele mit den unglaublichsten Wirkungsaussagen
angeboten.
Die Palette der genannten Gesundheitsleistungen reicht (bei
regelmäßiger Einnahme) von A wie Akne, Aids und Asthma über
Chemotherapieschäden, Depressionen, Migräne oder Neurodermitis bis hin
zu Schuppenflechte, Sonnenbrand und Zellulite. Allerdings findet man
diese Wirkungsbeschreibungen nicht auf den Verpackungen, sondern hört
davon nur durch Mundpropaganda, in nachmittäglichen Talkshows oder
liest davon auf "selbstgestrickten" Handzetteln selbstständiger
"Aloe-vera-Berater" oder in entsprechenden Internetforen.
Das Produkt
Aloe vera Saft oder Gel wird aus der Pflanze "Aloe vera barbadensis
miller" hergestellt. Die Pflanze wird in großen Plantagen z. B. in
Spanien, auf den Kanaren, in Mexiko, Südamerika, Australien und in den
südlichen USA angebaut. Bei der Herstellung wird das Blattmark
(innerste Schicht, Parenchym) aus den langen dickfleischigen Blättern
herausgeschält. Da das Gel sehr sauerstoffempfindlich ist, muss es
innerhalb kürzester Zeit (ca. 4 Stunden) weiterverarbeitet (gepresst)
werden. Die gewonnene Flüssigkeit wird dann stabilisiert. Das
geschieht meist mit Hilfe von Vitamin C (Ascorbinsäure) sowie
Zitronensäure. Einige Produkte enthalten außerdem den künstlich
hergestellten Konservierungsstoff Natrium-Benzoat (Benzoesäure, E 211)
oder Kaliumsorbat (E 202). Beide können bei empfindlichen Personen
allergieauslösend sein. Weitere Zutaten sind je nach Produkt Xanthan,
ein Verdickungsmittel (E 415), und Tocopherol (Vitamin E). Vitamin C
und Zitronensäure.
Der Zusatz von Konservierungsstoffen ist in Fruchtsäften und
Gemüsesäften nicht erlaubt. Da es sich aber beim Aloe-vera-"Saft"
nicht um einen Saft gemäß Fruchtsaft-Verordnung bzw. der Leitsätze für
Gemüsesaft und Gemüsetrunk, sondern um ein Pflanzen-Blattextrakt
handelt, ist es ein "Lebensmittel eigener Art". Deshalb dürfen die
genannten Konservierungsstoffe (bis zu 2000 mg/l) zugesetzt werden
Eine Untersuchung der Euopäischen Kommission zur Bestrahlung von
Lebensmitteln ergab, dass 42 % der Aloe vera-Nahrungsergänzungen
bestrahlt (in der EU unzulässig) und nicht gekennzeichnet worden sind.
Eine gewisse Sicherheit bieten hier Bio-Produkte, die keinesfalls
bestrahlt werden und auch keinerlei genetisch veränderte Zutaten
enthalten dürfen. Durch das Fehlen von Mineraldünger könnte bei
Bio-Produkten ein höherer Gehalt an wertvollen Inhaltsstoffen
vorliegen.
Einige Produkte tragen das Siegel des International Aloe Science
Council. Diese Organisation legt Qualitätskriterien für die Produkte
fest, zertifiziert sie, bemüht sich um eine seriöse(re) Aufklärung zur
Wirkungsweise und unterstützt wissenschaftliche Studien.
Wirkung
Keiner der von der Verbraucherzentrale angeschriebenen Hersteller
konnte/wollte eine seriöse wissenschaftliche Studie/Untersuchung zu
einem positiven Einfluss auf die genannten Erkrankungen vorlegen.
Das arznei-telegramm hat lediglich fünf randomisierte kontrollierte
Studien zu Aloe vera gefunden, alle ohne positive Ergebnisse. Danach
gilt lediglich die Einnahme von Aloe-vera-Extrakt (mit Anthrachinonen,
z. B. (Barb)Aloin, Aloinoside) als Abführmittel (Laxans) als
begründbar, wird aber wegen des krebserregenden (kanzerogenen) und
erbgutschädigenden (genotoxischen) Potentials der Antrachinone
abgelehnt und vom BUNDESINSTITUT FÜR ARZNEIMITTEL UND MEDIZINPRODUKTE
(BfArM) deswegen seit 01.11.1996 auf eine maximal zweiwöchige
Verwendung beschränkt.
Als Hauptwirkstoffe in Aloe vera werden vor allem Glykosaminoglykane
(Acemannan), Anthrachinone (dürfen im Gel nicht enthalten sein),
Salicylsäure, Saponine, Enzyme, Aminosäuren, Vitamine und
Mineralstoffe genannt. Medizin-Aloe wird vor allem wegen seiner
Feuchtigkeit spendenden sowie der antibakteriellen und
entzündungshemmenden Wirkung, gerne in Kosmetik verwendet.
An Nebenwirkungen sind Magen-/Darmbeschwerden beschrieben. Ggf. kann
es durch eine laxierende Wirkung bei chronischer Einnahme zu
Elektrolytverlusten sowie einer Melanosis coli (Pigmentablagerungen in
der Dickdarmschleimhaut) kommen. Auch wurden allergische Reaktionen
beobachtet.
Vertrieb
Angeboten werden Säfte und Gele sowohl in Reformhäusern und Apotheken
als auch in Supermärkten, am häufigsten ist jedoch der Direktvertrieb
über selbstständige Berater (ähnlich Herbalife) oder via Internet.
Die Preise sind sehr unterschiedlich, von 20 Euro bis 62 Euro pro 1000
ml, teilweise kommen noch ca. fünf Euro für Porto und Verpackung
hinzu. Die Preisunterschiede ergeben sich teilweise durch die
unterschiedlichen Qualitätsanforderungen.
Im Direktvertrieb liegen die Gewinne für die Vertreiber
(Handelsspanne) bei 30 bis über 40 %.
Werbung
Für die Produkte wird hauptsächlich durch Mundpropaganda mit großen
Heilwirkungen geworben. Durch Talk-Shows, "Ratgeber-Bücher" und
Verkaufsberater haben die Produkte inzwischen per se ein
(ungerechtfertigtes) Gesundheitsimage, so dass weitere Werbung auf
offiziellen, der Lebensmittelüberwachung zugänglichen
Produktverpackungen und Anzeigen außer im Internet nur selten
stattfindet.
Eine krankheitsbezogene Werbung (also Aussagen, die sich auf die
Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen) ist
verboten. Außerdem darf für Lebensmittel, und dazu gehören auch
Nahrungsergänzungsmittel, nicht mit irreführenden Angaben,
Darstellungen oder Aussagen geworben werden. Dazu zählt
beispielsweise, wenn "Lebensmitteln Wirkungen beigelegt werden, die
ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die
wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind." D. h. alle
Aussagen müssen wissenschaftlich belegbar sein!
Auf den Umverpackungen finden sich daher eher in der Wirkungsweise
schwer fassbare Hinweise, z. B.
- "Hilft die natürliche Selbstreinigung des Körpers zu fördern."
- "Durch effektvolles Zusammenspiel von Mineralstoffen, Vitaminen und
vielen, vielen weiteren Inhaltsstoffen entsteht ein Produkt von
geballter Kraft für Körper und Seele."
Weiterhin gilt:
Auch selbstständige Aloe-vera-Berater müssen sich bei der Ausübung
ihrer Tätigkeit an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Wer Lebensmittel mit heilenden oder vorbeugenden Aussagen in den
Verkehr bringt, erklärt diese laut Europäischer
Arzneimittel-Richtlinie 65/65/EWG automatisch zu Arzneimitteln und ist
dann für das illegale In-Verkehr-bringen von Arzneimitteln zur
Rechenschaft zu ziehen.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ106517899931395170/doc6696A.html