X-No-archive: Yes
Post by OttoAndererseits bibt es einige Methoden, die die Therapie
individualisieren. Dazu rechne ich die Homöopathie und die
Bioresonanztherapie - eigentlich die meisten Verfahrern der
Naturheilkunde.
Ach Gottle. Das hatten wir doch schon einige Male. Erst wird behauptet,
diese Verfahren beruhten auf dem Rest der dummen Menschheit leider
bisher unbekannten physikalischen/chemischen, auf jeden Fall ganz
bestimmt wissenschaftlichen Prinzipien. Fragt man dann nach, welche das
denn seien, kommt der Individualisierungsspruch - und die vorher
postulierten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind dann auf einmal nicht
mehr so wichtig.
Post by OttoDiese verfahren sind ebenfalls erfolgreich und zwar
überwiegend dann, wen die verallgemeinernden Verfahren versagen.
Ein schönes Beispiel dafür ist hier beschrieben:
http://www.ariplex.com/ama/ama_v221.htm
"Bei einem 12jähriges Mädchen, daß seit 3 Jahren an
insulinpflichtigem
Diabetes Typ-I erkrankt war, waren trotz engmaschigerärztlicher
Kontrollen
die Blutzuckerwerte schlecht einstellbar. Da sich das Kind nach Angaben
der
Eltern gegen die Insulintherapie "wehrte", suchten diese komplementäre
Hilfe.
Eine zunächst kontaktierte Heilpraktikerin erklärte, sie könne in
dieser Lage
nicht weiterhelfen. Die zweite Heilpraktikerin erklärte nach einigen
Sitzungen
mit dem Kind, daß dieses absolut keine Stoffwechselstörung aufweise.
Vielmehr liege eine Allergie gegen Quecksilber- und Amalgamfüllungen
vor.
Wegen der Allergie empfehle sie eine von ihr durchzuführende
Bioresonanztherapie. Gleichzeitig legte diese Heilpraktikerin den
Eltern nahe,
sofort das Insulin abzusetzen, da es sich nicht mit den von ihr
eingesetzten
homöopathischen Mitteln vertrage. Etwa 6 Wochen nach Ende der
Insulintherapie verschlechterte sich der Zustand des Kindes erheblich.
Es kam
zur Bewußtseinseintrübung bis hin zur Bewußtlosigkeit. Die
Heilpraktikerin
erklärte, daß dies zu ihrer eigenen Therapie gehöre und sie verbat
sich, einen
Arzt hinzuzuziehen. Sie empfahl den Eltern eindringlich, kein Insulin
zu geben,
um den angestrebten "Therapieerfolg" nicht zu gefährden. Schließlich
riefen die
Eltern doch einen Notarzt, der das Kind bereits im diabetischen Koma
mit
Krampfanfällen vorfand. Bei der Krankenhauseinlieferung bestand eine
schwere Azidose, Hypotonie und es kam zum Herzstillstand. Der
Blutzuckerspiegel betrug zu diesem Zeitpunkt 492 mg/dl
(Normwertobergrenze 120 mg/dl). 40 Stunden lang kämpfen die Ärzte um
das
Leben des Kindes, jedoch verstarb das Mädchen letztlich an einem
therapieresistenten Herz-Kreislauf-Versagen in kombination mit extremem
Hirnödem. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erstreckten sich
zunächst
auf die Eltern (Verdacht auf fahrlässige Tötung), wurden aber gemaß
§ 153 b
StPO und § 60 StGB (Absehen von Strafe, weil der Täter durch die
Folgen
der Tat selbst schwer getroffen ist) eingestellt. Die Heilpraktikerin
hingegen
wurde wegen fahrlässiger Tötun zu einer Bewährungsstrafe von einem
Jahr
Freizeitsentzug verurteilt."
Winfried Büchsenschütz